Statuten des Vereins

Zweck

1. Der Verein soll den gesellschaftlichen Zusammenhalt zwischen HSG-Studenten, die mindestens ein Semester zwischen 1987 und 1992 an der Universität St. Gallen immatrikuliert waren, über das Studium hinaus fördern. Um diesen Zweck zu erfüllen, organisiert der Vorstand jährlich mindestens einen Anlass und koordiniert den gegenseitigen Austausch der Adressen der Mitglieder.

2. In der Regel findet der Jahresanlass an einem Wochenende im Sommer statt.

3. Der Jahresanlass kann von einem durch den Vorstand autorisierten Team organisiert werden.

4. Der Verein leistet in Abhängigkeit des verfügbaren Vereinsvermögens einen Beitrag an die Kosten des Jahresanlasses. Der Beitrag wird vom Vorstand festgesetzt.

Rechte und Pflichten

5. Einzelmitglieder zahlen einen jährlichen Beitrag von SFr. 100.-. Der jährliche Beitrag für eine Paarmitgliedschaft beträgt SFr. 180.-.

6. Adressänderungen müssen dem Adressverwalter mitgeteilt werden (www.dalenades.com)

7. Die gesammelten Adressen und persönlichen Daten sind für alle Mitglieder des Vereins einsehbar. Sie werden vom Vorstand elektronisch gespeichert, verwaltet und in geeigneter Form an die Vereinsmitglieder weitergegeben. Der Verein ist autorisiert, die gesammelten Daten auf seiner Homepage im Internet ausschliesslich für die Mitglieder des Vereins verfügbar zu machen. Er achtet dabei auf die Wahrung der Persönlichkeitsrechte der Mitglieder, übernimmt aber für allfällige Schäden keine Haftung.

8. Der Verein wurde am 23. Januar 1992 von den Gründungsmitgliedern Anne Maillard, Hermann J. Stern, Luc Estapé, Markus Heusser, Sam V. Furrer, Stephan Hostettler, Thomas Frutiger und Wolfgang Rathert gegründet und besteht solange, bis er keine Mitglieder mehr hat.

9. Der Vorstand nimmt die für das Funktionieren des Vereins notwendigen Funktionen wahr. Er besteht aus den Mitgliedern des Club Dalenades, die diese Funktionen ausüben. Änderungen bei den Vorstandsmitgliedern werden vom Vorstand mit 2/3 Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder vorgeschlagen und von der Mitgliederversammlung beschlossen.

10. Legislativorgan ist die Mitgliederversammlung. Sie entlastet den Vorstand, wählt dessen Mitglieder, genehmigt die Jahresrechnung und kann die Statuten ändern. Die Mitgliederversammlung findet einmal im Jahr, vorzugsweise im Sommerhalbjahr, statt. Sie trifft Entscheidungen mit einfacher Mehrheit der Anwesenden. An der Mitgliederversammlung kann auch über nicht traktandierte Anträge abgestimmt werden.

11. Der Vorstand wählt die Präsidentin oder den Präsidenten oder kann die Funktion in Personalunion wahrnehmen. Er vergibt alle Ämter und Aufgaben und organisiert den Jahresanlass. Für bestimmte Aufgaben kann er Projektverantwortliche oder Projektteams einsetzen.

12. Die Aufnahme in den Verein erfolgt durch Einreichung eines Aufnahmegesuches an den Vorstand (www.dalenades.com). Das Aufnahmegesuch muss mit den Unterschriften von drei Dalenades-Mitgliedern versehen sein. Aufnahmeberechtigt ist, a) wer mindestens ein Semester zwischen 1987 und 1992 an der Universität St. Gallen immatrikuliert war oder b) über enge Kontakte zu Dalenades-Mitgliedern verfügt und mindestens ein Semester an der HSG immatrikuliert war. Eine Paarmitgliedschaft kann beantragt werden, wenn beide Partner die Mitgliedschaftsanforderungen erfüllen. Der Vorstand entscheidet über Ausnahmen.

13. Die Mitgliedschaft endet auf Antrag des Mitgliedes, durch Mehrheitsbeschluss der Mitgliederversammlung oder wenn zwei Jahre keine Beiträge bezahlt wurden. In keinem Fall bestehen Ansprüche auf einbezahlte Mitgliederbeiträge.

14. Der Verein haftet ausschliesslich mit dem Vereinsvermögen.

Statuten vom 17. November 2020

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